Ursprung, Farben und historische Darstellungen

Von Helmut Kunert

Über die richtige Ausführung und Darstellung des Allstedter Stadtwappens bestehen unterschiedliche Auffassungen. Im Laufe der Jahrhunderte entstanden mehrere bildliche Varianten, die sich insbesondere bei der Darstellung des „Wilden Mannes“ voneinander unterscheiden.

Dieser Beitrag soll anhand historischer Unterlagen etwas Klarheit schaffen und zeigen, wie das Allstedter Stadtwappen überliefert wurde.

Nachforschungen im Allstedter Stadtarchiv

Über das Stadtwappen ist bereits viel geschrieben worden. Auch zahlreiche bildliche Darstellungen sind erhalten geblieben.

Auf der Suche nach einer eindeutigen schriftlichen Beschreibung fand sich im Allstedter Stadtarchiv eine besonders aufschlussreiche Akte. Sie trägt die Bezeichnung:

„Akten des Gemeindevorstandes zu Allstedt, betreffend Stadtwappen, Landesfarben, Gemeindesiegel usw., 1899–1929“

Die Akte ist unter der Signatur 1–104, Nr. 11 verzeichnet und enthält unter anderem Schriftverkehr mit der damaligen Landesregierung.

Aufforderung zur Erfassung der Gemeindesiegel

Am 3. August 1899 wurde der Bezirksdirektor in Apolda durch das Großherzoglich Sächsische Staatsministerium, Departement des Äußeren und Inneren, aufgefordert, von allen Gemeinden seines Bezirkes Abdrücke der damals und früher verwendeten Gemeindesiegel, Stempel und Verschlussmarken einzuholen.

Soweit möglich, sollten die Gemeinden außerdem mitteilen, wann die jeweiligen Siegel und Stempel eingeführt worden waren und welche Erkenntnisse zu ihrer Entstehung und Verwendung vorlagen.

Die Großherzogliche Bezirksdirektion in Apolda leitete diese Aufforderung an sämtliche Gemeinden weiter. Die entsprechenden Berichte sollten innerhalb von acht Tagen eingereicht werden.

Die Beschreibung durch Bürgermeister Dr. Berger

Der damalige Allstedter Bürgermeister Dr. Berger antwortete am 25. August 1899.

Sein Schreiben ist von besonderer Bedeutung, weil es eine amtliche Beschreibung des damals verwendeten Allstedter Stadtwappens enthält.

In behutsam angepasster Schreibweise lautet der entscheidende Abschnitt:

„Das hiesige Stadtwappen, welches einen Wilden Mann zeigt, dessen Kopf und Leib mit einem Kranz aus Eichenlaub umgeben ist und der mit beiden Händen einen Schild festhält, auf dessen rechter Seite das ehemalige Kaiserpfalz-Wappen und auf dessen linker Seite das kursächsische Wappen dargestellt ist, besteht bereits seit mehreren Jahrhunderten. Die Zeit seiner Einführung kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Wilde Mann soll dem Vernehmen nach zum Ausdruck bringen, dass sich die Niederlassung in der Nähe einer waldreichen Gegend befindet. Die beiden auf dem Schild dargestellten Wappen sollen die früheren Herrschaften zeigen, unter denen die Stadt Allstedt gestanden hat.“

Die Bezeichnungen „rechts“ und „links“ sind dabei heraldisch zu verstehen. Sie beziehen sich auf die Sicht des Schildträgers und nicht auf die Blickrichtung des Betrachters.

Die überlieferten Farben

Bürgermeister Dr. Berger beschrieb die Farben des Stadtwappens wie folgt:

| Bestandteil | Farbe | | ————————————— | —————————- | | Hintergrund | graubraun | | Kopf, Arme und Körper des Wilden Mannes | fleischfarben | | Haare und Bart | schwarz | | Eichenkränze an Kopf und Körper | grün | | Rechte Schildhälfte | goldgelb | | Adler | schwarz | | Linke Schildhälfte oben | weiß beziehungsweise silbern | | Linke Schildhälfte unten | schwarz | | Gekreuzte Schwerter | rot beziehungsweise feurig | | Schwertgriffe | schwarz |

Aus dieser amtlichen Beschreibung geht hervor, dass sich der schwarze Bereich des kursächsischen Wappenteils in der unteren Hälfte befinden muss.

Historische Darstellungen des Stadtwappens

Mehrere erhaltene Darstellungen zeigen, wie sich das Erscheinungsbild des Allstedter Stadtwappens im Laufe der Jahrhunderte entwickelte.

1. Das Wappen auf einer Flugschrift Thomas Müntzers von 1524

Die älteste bislang bekannte Darstellung findet sich auf dem Titelblatt der Flugschrift Thomas Müntzers:

„Protestation odder empietung …“

Die Schrift erschien im Sommer des Jahres 1524.

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2. Das Wappen- und Erbbuch des Amtes Allstedt von 1527

Eine weitere frühe Darstellung befindet sich im „Wappen- und Erbbuch“ des Amtes Allstedt aus dem Jahr 1527.

Bei diesem Werk handelt es sich um einen Band mit 83 Folioblättern, der heute im Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar – verwahrt wird.

Das in braunes Leder gebundene Buch enthält ein ausführliches Verzeichnis der Einkünfte, Rechte und Besitzungen des Kurfürsten in der Stadt und im Amt Allstedt.

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3. Die Darstellung im Allstedter Rathaus von 1672

Eine weitere historische Fassung des Stadtwappens befindet sich im Sitzungssaal des Allstedter Rathauses.

Die Darstellung trägt die Jahreszahl 1672 und gehört damit zu den bedeutenden erhaltenen Zeugnissen der Allstedter Wappengeschichte.

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4. Der Entwurf von Baurat Reichenbächer aus dem Jahr 1901

In der bereits erwähnten Akte des Stadtarchivs befindet sich außerdem eine Wappendarstellung vom 3. Januar 1901.

Sie wurde vom Weimarer Baurat Reichenbächer angefertigt.

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Veränderungen im Laufe der Jahrhunderte

Ein Vergleich der vier historischen Darstellungen zeigt, dass sich die Gestaltung des Wilden Mannes im Laufe der Jahrhunderte mehrfach verändert hat.

Unterschiede bestehen beispielsweise bei:

  • der Blickrichtung,
  • der Gestaltung des Gesichts,
  • der Körperhaltung,
  • der Ausführung des Eichenlaubs,
  • der Form und Haltung des Schildes.

Die grundlegenden Bestandteile des Wappens blieben jedoch erhalten:

  • der Wilde Mann,
  • der Eichenlaubschmuck,
  • der geteilte Schild,
  • der schwarze Adler,
  • die kursächsischen Schwerter.

Auch die Farbanordnung des Schildes ist in der amtlichen Beschreibung von 1899 eindeutig festgehalten. Danach befindet sich der schwarze Bereich des kursächsischen Wappenteils unten.

Wann die heute teilweise anzutreffende abweichende Darstellung eingeführt wurde, ließ sich bislang nicht eindeutig feststellen.

Das Wappen der Pfalzgrafschaft Sachsen

Neben dem eigentlichen Allstedter Stadtwappen ist für die Geschichte der Stadt noch ein weiteres Wappen von Bedeutung.

Dieses darf jedoch nicht mit dem Stadtwappen verwechselt werden.

Kaiser Karl IV. erhob die Pfalz Allstedt mit der Goldenen Bulle von 1356 zur Pfalzgrafschaft Sachsen. Allstedt wurde damit zum Hauptort eines reichsunmittelbaren Herrschaftsgebietes und zum Mittelpunkt eines besonderen Verwaltungsbezirkes.

Dr. Friedrich Facius beschreibt diese Entwicklung in seiner „Geschichte der Stadtverfassung“. Weitere Angaben finden sich in der von E. Hartung verfassten Untersuchung „Die äußere Geschichte des Amtes Allstedt“ aus dem Jahr 1931.

Das Wappen der Pfalzgrafschaft Sachsen gehört daher zur übergeordneten Herrschaftsgeschichte Allstedts, ist aber nicht mit dem kommunalen Stadtwappen gleichzusetzen.

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Zusammenfassung

Das Allstedter Stadtwappen ist seit mehreren Jahrhunderten überliefert.

Seine wesentlichen Bestandteile sind:

  • ein mit Eichenlaub geschmückter Wilder Mann,
  • ein von ihm gehaltener geteilter Schild,
  • das Zeichen der früheren Kaiserpfalz,
  • das kursächsische Wappen mit den gekreuzten Schwertern.

Die amtliche Beschreibung aus dem Jahr 1899 liefert einen besonders wichtigen Nachweis für die traditionelle Farbgebung.

Die unterschiedlichen historischen Darstellungen zeigen zugleich, dass ein Wappen trotz gleichbleibender heraldischer Bestandteile im Laufe der Zeit gestalterisch unterschiedlich ausgeführt werden kann.

Quellen

  • Akten des Gemeindevorstandes zu Allstedt, betreffend Stadtwappen, Landesfarben, Gemeindesiegel usw., 1899–1929, Stadtarchiv Allstedt, Signatur 1–104, Nr. 11
  • Wappen- und Erbbuch des Amtes Allstedt von 1527
  • Dr. Friedrich Facius: Geschichte der Stadtverfassung
  • E. Hartung: Die äußere Geschichte des Amtes Allstedt, 1931
  • Historische Darstellung im Sitzungssaal des Allstedter Rathauses
  • Unterlagen und Zusammenstellung von Helmut Kunert

Bildnachweis

Soweit nicht anders angegeben, stammen die historischen Vorlagen aus dem Bestand beziehungsweise der Dokumentation des Heimatvereins Allstedt e. V.

Einzelne Bildrechte und Herkunftsangaben sind jeweils unmittelbar an der betreffenden Abbildung zu ergänzen.